Zentrum für Mittelalter- und Renaissancestudien
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Zusätzliche Informationen für internationale Bewerber*innen

Bürgerinnen und Bürger aus der Europäischen Union (EU) und dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR), die sich für ein nicht zulassungbeschränktes Studienfach einschreiben wollen, müssen sich laut Immatrikulationssatzung vor der Einschreibung im Referat Internationale Angelegenheiten voranmelden.

Für ausländische Studieninteressierte, die nicht Staatsangehörige eines Mitgliedsstaates der Europäischen Union (EU) oder des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) und keine Bildungsinländer sind, gelten je nach Herkunftsland sehr unterschiedliche Zulassungsbedingungen. Für die Studienbewerbung und Immatrikulation von Nicht-EU-Staatsangehörigen ist die Zulassungsabteilung des Referats für Internationale Angelegenheiten zuständig.

Bitte beachten Sie: Es gelten für Sie besondere zusätzliche Anforderungen und Fristen, die Sie bitte beim Referat für Internationale Angelegenheiten erfragen.

Beachten Sie aber auch den Hinweis für Bewerber*innen aus dem Ausland von 2014-06-06 des Seminars für Geistesgeschichte und Philosophie der Renaissance, der in vielen Fällen zu einer deutlichen Vereinfachung des Verfahrens führt.